|
Holm von Egidy |
|
Egidy91 Damit die Unterscheidung getroffen werden kann, muss der Raum oder das Medium, in dem die Unterscheidung getroffen werden soll, gegeben sein. Genau dieses Vorhandensein einer Grundlage wird durch eine Beobachtung 0. Ordnung geleistet. 92 ...wichtig ist das Gegebensein dieser Grundlage. Zwar können einzelne Elemente durch den Beobachter selbst erzeugt worden sein und daraufhin unterschieden werden. Doch die Grundlage, in der die Elemente situiert sind, ist selbst nicht das Produkt des Beobachters. Denn eine Kontinuumsstruktur schließt das Hergestelltsein gerade aus. 93 die Wertbedingungen sind diejenigen, die Teilen des Raumes eine Möglichkeit verleihen, unterscheidbar zu sein. Die Werkbedingungen machen also die Qualität eines Teiles aus, wie sich aus den LoF ergibt: Es kann keine Unterscheidung geben ohne Motiv, und es kann kein Motiv geben, wenn nicht Inhalte als unterschiedlich im Wert angesehen werden. Daher muss hier eine Als-ob-Rede über die Beobachtung 0. Ordnung konstatiert werden. Denn sobald von unterschiedlichen Werten geredet wird, sind diese schon unterschieden und daher keine reinen Möglichkeiten mehr. In der Weise der Als-ob-Rede über Beobachtung 0. Ordnung können die potentiellen Werte auch als ungetroffene Unterscheidungen ohne Bezugnahme angesehen werden. Eine Unterscheidung, auf die nicht Bezug genommen wird, ist noch nicht als Unterscheidung gegeben. Da kein Hinweis auf sie erfolgt, besteht sie zwar als Verschiedenheit, ist jedoch für den Beobachter nicht als solche vorhanden. Es ist hier somit als Bezugnahme jene fundamentale Intentionalität gemeint, die dem Treffen jeder Unterscheidung vorausgehen muss, damit überhaupt irgendetwas dar ist, indem Unterscheidungen getroffen werden können. Diese fundamentale Intentionalität wird unter dem Titel Beobachtung 3. Ordnung behandelt.
|
|
|